Veränderte Gebühren für Angelerlaubnisse ab 2025
Ab 2025 ist in Mecklenburg-Vorpommern auch von "Gastanglern" aus verschiedenen anderen Bundesländern und Staaten die Fischereiabgabe zu entrichten, also die sog. Jahresmarke zu erwerben, informiert aktuell das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V.
Weiterhin erhöht sich ab dem 01.01.2025 die Gebühr für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Gewässer Uecker, Randow und Zarow (Gewässerkarte).
Die ausführlichen Informationen finden Sie auf dieser Homepage im Bereich Bürgerservice unter Lebenslagen von A - Z/ Fischereischein und -marken.
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