Hinweis der Verwaltung auf die Winterdienstpflichten auf den Gehwegen in der Stadt Eggesin
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie auf § 4 Abs. 1, 2 Straßenreinigungssatzung der Stadt Eggesin hinweisen. Diese besagt, dass die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Geh- und Radwegen zuständig sind, auch wenn es momentan recht schwierig ist.
Aufgrund der anhaltenden Wetterlage, die auch in der nächsten Woche noch zu erwarten ist, bitten wir Sie Ihren Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere da die Haftung bei Unfällen bei den Anliegern liegt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aktuelles in Eggesin
BEWIRB DICH JETZT! Die Gemeinde Altwarp sucht einen Kommunalarbeiter
Bewerbungsschluss 22.02.2026 | Das ausführliche Anforderungsprofil erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
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Wahlhelfer gesucht!
Interessierte Bürger können sich für eine Mitarbeit in den Wahllokalen des Amtes melden....lesen
Wir suchen Verstärkung: Leiter für den Fachbereich Finanzen bei der Stadt Eggesin
Bewerbungsschluss 15.02.2026 | Das ausführliche Anforderungsprofil erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.






