Hinweis der Verwaltung auf die Winterdienstpflichten auf den Gehwegen in der Stadt Eggesin

30.01.2026

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie auf § 4 Abs. 1, 2 Straßenreinigungssatzung der Stadt Eggesin hinweisen. Diese besagt, dass die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Geh- und Radwegen zuständig sind, auch wenn es momentan recht schwierig ist.

Aufgrund der anhaltenden Wetterlage, die auch in der nächsten Woche noch zu erwarten ist, bitten wir Sie Ihren Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere da die Haftung bei Unfällen bei den Anliegern liegt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.