Schiedsstelle
Bei privatrechtlichen Streitigkeiten können Sie sich bei der Schiedsstelle informieren bzw. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist festgesetzt, dass bei bestimmten Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren die Schlichtung einem Verfahren vor Gericht vorgeht, d. h. dass zunächst die Schlichtung versucht werden muss. Details finden Sie unter www.schiedsamt.de.
Die örtlich zuständige Schiedsstelle des Amtes "Am Stettiner Haff" befindet sich im Verwaltungsgebäude des Amtes in Eggesin, Stettiner Str. 1 (Rathaus der Stadt Eggesin). Ihre Sprechstunde findet jeweils in der Zeit von 16.00 - 17.30 Uhr statt.
Die nächsten Sprechstunden sind am:
28.01.2025 | 11.02.2025 | 11.03.2025 | 08.04.2025 | 06.05.2025 | 03.06.2025 |
25.02.2025 | 25.03.2025 | 22.04.2025 | 20.05.2025 | 17.06.2025 |
Die Schiedspersonen sind wie folgt erreichbar:
telefonisch: | Frau Kunzmann | 039773 / 26 594 | |
Frau Bernheiden | 039779 / 29 540 | ||
Herr Albrecht | 039779 / 296 214 | ||
nur zu den Sprechzeiten: | im Rathaus der Stadt Eggesin | 039779 / 264 17 | |
per E-Mail: | schiedsstelle@amt-am-stettiner-haff.de | ||
Aktuelles in Eggesin
Entwürfe des Bebauungsplans "Solarpark Eggesin-Karpin IV" und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans liegen öffentlich aus
Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 25.04.2025 möglich // Alle Details und die ausliegenden Unterlagen
DBU-Machbarkeitsstudie - Installation von Torfwasssermessstellen angekündigt
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Renaturierung und Wiedervernässung der Moor- und Feuchtgebiete auf der DBU-Naturerbefläche...lesen
Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten
Landkreis Vorpommern-Greifswald. So wie in jedem Jahr weist der Landkreis auch diesmal darauf hin, dass das Verbrennen von...lesen