Schiedsstelle
Bei privatrechtlichen Streitigkeiten können Sie sich bei der Schiedsstelle informieren bzw. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist festgesetzt, dass bei bestimmten Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren die Schlichtung einem Verfahren vor Gericht vorgeht, d. h. dass zunächst die Schlichtung versucht werden muss. Details finden Sie unter www.schiedsamt.de.
Die örtlich zuständige Schiedsstelle des Amtes "Am Stettiner Haff" befindet sich im Verwaltungsgebäude des Amtes in Eggesin, Stettiner Str. 1 (Rathaus der Stadt Eggesin). Ihre Sprechstunde findet jeweils in der Zeit von 16.00 - 17.30 Uhr statt.
Die nächsten Sprechstunden sind am:
| 13.01.2026 | |
| 16.12.2025 | 27.01.2026 |
Die Schiedspersonen sind wie folgt erreichbar:
| telefonisch: | Frau Kunzmann | 039773 / 26 594 | |
| Frau Bernheiden | 039779 / 29 540 | ||
| nur zu den Sprechzeiten: | im Rathaus der Stadt Eggesin | 039779 / 264 17 | |
| per E-Mail: | schiedsstelle@amt-am-stettiner-haff.de | ||
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